Energiewirtschaft in 3 Minuten: Ersatz- und Grundversorgung
Der Lieferant fällt weg oder ein Wechsel hängt, und der Strom fließt trotzdem. Das Video erklärt, wer der Grundversorger ist (§ 36 EnWG), was die Grundversorgung ausmacht (Anspruch für Haushaltskunden, Vertrag durch Entnahme, kein festes Ende, zwei Wochen Kündigungsfrist) und wann die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) greift. Dazu der direkte Vergleich: Für wen, Entstehung, Dauer, Kündigung und Preis, was nach den drei Monaten passiert und wie eine Ersatzversorgung im SAP IS-U angelegt wird.
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Kapitel
- 0:00Energiewirtschaft in 3 Minuten: Ersatz- und Grundversorgung
- 0:08Der Strom hat keinen Anbieter. Und dann?
- 0:18Wer ist der Grundversorger?
- 0:38Grundversorgung: ein Anspruch
- 0:51Kein festes Ende, kurz kündbar
- 0:58Ersatzversorgung: wenn niemand liefert
- 1:23Für wen? Wie entsteht es?
- 1:39Höchstens drei Monate
- 1:50Der Preisunterschied
- 2:08Der Vergleich
- 2:29Und nach den drei Monaten?
- 2:39Im SAP: Ersatzversorgung anlegen
- 3:01Der Prozess dahinter
- 3:11Merksatz
- 3:21Energy Atlas
Dauer 3:25 Minuten. Mit Untertiteln im Bild. Quellen: EnWG §§ 36 und 38, StromGVV § 2 und § 20, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Atlas-Artikel Vertragsanlage in SAP IS-U. Das SAP-Beispiel ist vereinfacht. Stand der Rechtslage: Oktober 2026, bitte vor Anwendung gegen den aktuellen Gesetzestext prüfen.Artikel: Vertragsanlage in SAP IS-U


