Marktlokation und Messlokation
Abgerechnet wird die Marktlokation, gemessen wird an der Messlokation. Nach GPKE Teil 1 kann eine Marktlokation genau eine, mehrere oder bei einer verbrauchenden Marktlokation gar keine Messlokation haben.
Jedes Konstrukt zeigt eine echte Anlage: Dach, Zählerschrank, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe, Mehrfamilienhaus. Die Leitungen bewegen sich nur dort, wo tatsächlich Leistung fließt, und jeder Zähler zeigt, was er in der Viertelstunde zählt.
Leistung in Kilowatt ist ein vereinfachtes Lernmodell; Zählerstände stehen getrennt davon in Kilowattstunden. Die Belege zu jedem Konstrukt sind im Original abgerufen und wörtlich zitiert.
Lernlabore zum Durchrechnen
Ein Messkonstrukt legt fest, welche Zähler an welcher Stelle stehen und welche Menge daraus für welche Marktlokation abgerechnet wird. Jedes Labor zeigt eine echte Anlage und rechnet sie durch.
LernfrageWie teilen sich PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox den Strom im Einfamilienhaus, und was zählen Z1, Z2 und die Marktlokationen dabei?
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Öffne die Seite am Desktop mit mindestens 1200 px Breite. Das Fachliche steht auch im Artikel Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.
Ebene 1: Wohin fließt der Strom? Tippe ein Objekt an, die Erklärung erscheint rechts.
Tagesverlauf
96 Viertelstunden, vereinfachtes Beispiel: 10 kWp mit einem Wolkenfeld zwischen 11 und 12 Uhr, der Speicher startet um Mitternacht bei 20 %. Das Auto steht von 10 bis 18 Uhr an der Wallbox und braucht 15 kWh. Lademodus, Messkonzept und 60-%-Grenze aus der Steuerung gelten auch hier.
Vom PV-Strom über das Energiemanagement bis zur Menge je Marktlokation. Die Zahlen folgen dem Szenario oben.
PV 7,50 kW → Haushalt 0,60 · Wallbox 0,00 · Speicher 5,00 · Netz 1,90 kWReihenfolge des EMS: Haushalt, dann Wallbox im Überschussmodus, dann Speicher, zuletzt das Netz.
Haushalt aus Speicher 0,00 kW · Haushalt aus Netz 0,00 kW · Wallbox aus Netz 0,00 kWDer Speicher deckt, was dem Haushalt fehlt, solange er über 10 % Ladezustand hat.
Haushalt + Wallbox + Speicher laden − PV − Speicher entladen = 0,60 + 0,00 + 5,00 − 7,50 − 0,00 = -1,90 kWZ1 zählt diesen Saldo, getrennt nach Richtung: 1.8.0 +0,000 kWh, 2.8.0 +0,475 kWh je Viertelstunde.
Entnahme = Z1 1.8.0 = 0,000 · Einspeisung = Z1 2.8.0 = 0,475 kWhHaushalt, Wallbox und Speicher teilen sich eine Marktlokation. Das Netzentgelt sinkt nach Modul 1 pauschal, egal wie viel die Wallbox lädt.
Jeder Balken ist eine Seite der Bilanz. Oben die Erzeugung, darunter die drei Verbraucher mit ihrer Herkunft.
Physikalisch fließt Strom zu jedem Verbraucher, der gerade Leistung braucht. Die Reihenfolge ist eine Einstellung des Energiemanagements. Am gemeinsamen Zähler ist sie für die Abrechnung egal; in der Kaskade ergibt sie sich aus der Verdrahtung, weil PV und Speicher hinter Z2 beim Haushalt hängen.
Gleiches Wetter, gleicher Haushalt, das Auto braucht 15 kWh und steht von 10 bis 18 Uhr an der Wallbox. Nur Speicher und Lademodus ändern sich.
| Tagessumme | Ohne Speicher, sofort laden | Mit Speicher, sofort laden | Mit Speicher, PV-Überschuss |
|---|---|---|---|
| Netzbezug (Z1 1.8.0) | 14,3 kWh | 10,2 kWh | 1,5 kWh |
| Einspeisung (Z1 2.8.0) | 41,3 kWh | 32,3 kWh | 23,7 kWh |
| Auto geladen, davon vom Dach | 15,0 / 6,4 kWh | 15,0 / 6,4 kWh | 15,0 / 15,0 kWh |
| Eigenverbrauchsquote | 25 % | 41 % | 57 % |
| Autarkiegrad | 48 % | 63 % | 94 % |
Speicher und Überschussladen
Das Auto bekommt 15,0 von 15,0 kWh vom Dach. Der Netzbezug sinkt von 14,3 auf 1,5 kWh, die Eigenverbrauchsquote steigt von 25 auf 57 %.
Sofortladen
Mit 11 kW um 10 Uhr reicht die Sonne nicht. 8,6 kWh kommen aus dem Netz, obwohl am Nachmittag noch 32,3 kWh eingespeist werden. Der 10-kWh-Speicher ändert daran nichts, weil er nicht ins Auto entlädt.
Eigenverbrauchsquote: Anteil des PV-Stroms, der im Haus bleibt. Autarkiegrad: Anteil des Verbrauchs von Haushalt und Auto, der nicht aus dem Netz kommt. Der Speicher beginnt den Tag bei 20 %; was er abends mehr hat, zählt hier als Eigenverbrauch.
In der Marktkommunikation besteht das Haus aus Lokationen mit eigenen IDs. Die hervorgehobene Spalte ist das Messkonzept oben im Bild.
| Objekt | Gemeinsamer Zähler | Kaskade |
|---|---|---|
| Netzlokation (NeLo) | 1 · der Hausanschluss | 1 · der Hausanschluss |
| Messlokation (MeLo) | 1 · Z1 | 2 · Z1 und Z2 |
| Zähler | Z1 Zweirichtung als iMSys | Z1 als iMSys, Z2 Zweirichtung |
| MaLo verbrauchend | 1 · Haushalt, Wallbox, Speicher = Z1 1.8.0 | 2 · Haushalt mit Speicher = Z2 1.8.0, Wallbox = Z1 1.8.0 − Z2 1.8.0 |
| MaLo erzeugend | 1 · Einspeisung = Z1 2.8.0 | 1 · Einspeisung = Z1 2.8.0 |
| Technische Ressource (TR) | 3 · PV-Anlage, Speicher, Wallbox | 3 · PV-Anlage, Speicher, Wallbox |
| Steuerbare Ressource (SR) | 1 · Wallbox (und Speicher beim Netzladen) | 1 · Wallbox |
| § 14a Netzentgelt | Modul 1, wahlweise mit Modul 3 | Modul 2 auf der MaLo Wallbox |
Der Speicher steht in der Kaskade hinter Z2. Hinge er zwischen Z1 und Z2, liefe seine Netzladung über die Marktlokation der Wallbox mit reduziertem Netzentgelt; genau das schließt die Regel aus, dass dort nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Modul 2 hängen dürfen.
Vier Vorschriften bestimmen, was Wallbox, Speicher und PV-Anlage dürfen und was sie dafür bekommen.
Der Zweirichtungszähler am Netzanschluss zählt Bezug (1.8.0) und Einspeisung (2.8.0) des ganzen Hauses. Was PV, Speicher und Wallbox untereinander austauschen, taucht in keinem Register auf.
Für Modul 2 muss der Verbrauch der Wallbox separat erfasst werden, direkt oder rechnerisch mittels Z2, und über eine eigene Marktlokation laufen. Mit PV-Anlage und Speicher leistet das die Kaskade.
Die Differenz Z1 − Z2 ist alles, was zwischen den Zählern hängt. Der Speicher gehört deshalb hinter Z2 zum Hausstrang, sonst landet seine Ladung in der Wallbox-Marktlokation.
Lädt der Speicher im Kalenderjahr nur Sonnenstrom, gilt für eingespeisten Speicherstrom die Ausschließlichkeitsoption. Lädt er auch aus dem Netz, braucht es die Abgrenzungsoption oder, bis 30 kWp, die Pauschaloption mit höchstens 500 kWh je kWp.
Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung speisen bis zum Einbau des intelligenten Messsystems höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ein. Eigenverbrauch, Speicher und Wallbox dürfen den Rest nutzen.
Der Netzbetreiber darf den netzwirksamen Bezug der Wallbox bis auf 4,2 kW begrenzen. Eigener PV-Strom zählt nicht auf diese Grenze, der Haushalt ist nie betroffen.
Wechselrichter, Speicher und Leitungen sind verlustfrei. Die Wallbox regelt stufenlos zwischen 1,4 und 3,7 kW einphasig und zwischen 4,1 und 11 kW dreiphasig; echte Wallboxen regeln in Ampere-Schritten. Die Reihenfolge Wallbox vor Speicher ist eine Einstellung des EMS, keine Regel.
Lernmodell eines Einfamilienhauses nach EEG 2023 (§§ 9, 19, 51), § 14a EnWG, BNetzA, BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025), GPKE und VDE FNN. Leistungen und Tagesprofil sind Beispielwerte. Alle Zitate sind wörtlich aus den Originalen übernommen.
Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtspeicherheizungen.
Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für Verbraucher
Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Abschnitt reduziertes Netzentgelt
Das zweite Modul beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises ( ct/kWh ) in der Niederspannung ohne Leistungsmessung auf 40 Prozent. Dabei handelt es sich nicht um den Arbeitspreis des Energieliefervertrags. Technische Voraussetzung ist ein separater Zähler, um den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung abzurechnen. Für den Verbrauch am separaten Zähler darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis aufrufen. … Das Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden.
BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025
Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025
Auch kann im Vergleich zum Sollwert nicht genutzter Leistungsbezug der steuVE auf andere Verbrauchseinrichtungen verteilt oder ggf. in einer Erzeugungsanlage produzierter oder in Speichern gespeicherter Strom zur Einhaltung des Sollwerts eingesetzt werden. … Die Mindestleistung für den netzwirksamen Leistungsbezug beträgt je steuVE im Falle der Direktansteuerung grundsätzlich Pmin, 14a = 4,2 kW.
Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 9 EEG 2023, Technische Vorgaben
Betreiber von Anlagen, die der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 zugeordnet sind und die eine installierte Leistung von weniger als 25 Kilowatt haben, … am Verknüpfungspunkt dieser Anlagen mit dem Netz jeweils die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 19 EEG 2023, Zahlungsanspruch bei Zwischenspeicherung
Wird der Strom vor der Einspeisung in ein Netz in einem Stromspeicher zwischengespeichert, so kann der Betreiber des Stromspeichers den Anspruch nach Absatz 1 nach folgenden Maßgaben geltend machen: 1. der Ausschließlichkeitsoption nach Absatz 3a, 2. der Abgrenzungsoption nach Absatz 3b oder 3. der Pauschaloption nach Absatz 3c. … höchstens jedoch für eine Strommenge von bis zu 500 Kilowattstunden pro Kalenderjahr je Kilowatt installierter Leistung der Solaranlagen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 51 EEG 2023, Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert auf null. … Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf 1. Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 Kilowatt für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird
Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen
mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174
Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
VDE FNN – Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern, Ausgabe 2020
Betriebsmodus Energiebezug: Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Bezugsanlage. Betriebsmodus Energielieferung: Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Erzeugungsanlage. Der Anschluss von elektrischen Speichern, deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet, bedarf der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.
Netze BW GmbH – Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit AC- bzw. DC-gekoppeltem Speicher, Version 5.4, Stand 01/2023
Die Erhaltungsladung zum Schutz des Speichers ist hiervon ausgenommen. … Die angegebene Pfeilrichtung auf dem EnFluRi-Sensor entspricht der Stromrichtung, bei der das Laden bzw. Entladen des Speichers vom bzw. in das öffentliche Netz unterbunden wird.
Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300, Begriff der steuerbaren Verbrauchseinrichtung
mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
Bundesnetzagentur – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.4, Mitteilung Nr. 24 der BK6
1-b:1.8.0 – Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos. 1-b:2.8.0 – Wirkarbeit Lieferung (−) Zählerstand total, tariflos.
Abgerechnet wird die Marktlokation, gemessen wird an der Messlokation. Nach GPKE Teil 1 kann eine Marktlokation genau eine, mehrere oder bei einer verbrauchenden Marktlokation gar keine Messlokation haben.
Bei einer Kaskade hängt ein Zähler hinter dem anderen. Z1 misst den gesamten Anschluss, Z2 den Teil dahinter. Die Menge für den Teil davor entsteht als Differenz, etwa Z1 − Z2. Ob es Z1 und Z2 gibt oder mehr Zähler, hängt am Messkonzept des Netzbetreibers.
Das Bild zeigt Momentanleistung in Kilowatt. Zählerstände und Abrechnungsmengen stehen in Kilowattstunden und immer getrennt davon. Die Kilowatt je Szene sind ein vereinfachtes Lernmodell ohne Verluste.
Physik fragt, wohin der Strom fließt. Messung fragt, welcher Zähler was erfasst. Marktfragt, welche Menge für welche Marktlokation abgerechnet wird. Der Umschalter oben wechselt die Sicht.
Katalognummern und Zählerbezeichnungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber; ein Messkonzept dieser Seite ist keine Norm. Die Belege stehen im Original am Ende jedes Konstrukts.
Kein Messkonzept dieser Seite ist eine Norm. Katalognummern gehören zum jeweiligen Netzbetreiber, und die Erhaltungsladung bleibt die Ausnahme. Die Leistungswerte in den Bildern sind ein Lernmodell mit Verlusten von null.
Für Datenwege in SAP IS-U hilft der IS-U-Tabellenexplorer, für den Aufbau der Marktnachrichten die AHB-Werkbank. Die Fachartikel zu jedem Konstrukt stehen am Ende des jeweiligen Abschnitts.