GPKE · Use-Case 2.5.2 · Beendigung durch den NB
Lieferende von NB an LF (Beendigung durch den NB)
Manchmal endet eine Zuordnung, ohne dass der Lieferant abmeldet: Die Marktlokation wird stillgelegt, oder für den Bilanzkreis fehlt die Zuordnungsermächtigung. Dann kündigt der Netzbetreiber dem Lieferanten das Ende an. Der Lieferant hat bis 05:00 Uhr des nächsten Werktags Zeit zu antworten. Schweigt er, beendet der Netzbetreiber die Zuordnung trotzdem.
- Rollen
- LF · NB · LFZ · MSB · MSBZ
- Nachrichten
- 6
- Prüfis
- 55007 55008 55009 55038 55611
Weiter in den Werkzeugen
- AblaufatlasLieferende von NB an LFBeendigung durch den NB
- AHB-WerkbankPrüfi 55007Abmeldung / Beendigung der Zuordnung55008550095503855611
- IS-U-TabellenEIDESWTDOCWechselbeleg
- Transaktionen32 Transaktionendie den Wechselbeleg anfassenEC50EC50EEC51
- FachartikelLieferbeginn und Lieferendeund 1 weitere zum Ablauf
- LFLieferant
- NBNetzbetreiber
- LFZkünftig zugeordneter Lieferant
- MSBMessstellenbetreiber
- MSBZkünftig zugeordneter Messstellenbetreiber
AuslöserDie Marktlokation wird stillgelegt.
NB → LF
1Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF
UTILMD 55007 Abmeldung / Beendigung der Zuordnungspätestens Tag vor letztem WT vor Ende
alt genau einer dieser Wege
Antwort in der Frist
LF → NB
2Antwort auf Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF
UTILMD 55008 Bestätigung AbmeldungUTILMD 55009 Ablehnung Abmeldungbis 05:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
Keine Antwort in der Frist
NB → LF
3Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche aufgrund fehlender Antwort
UTILMD 55007 Abmeldung / Beendigung der Zuordnungzwischen 05:00 und 06:00 Uhr am 1. WT
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 4Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 5Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
- 6Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LF · NB
- 7Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden MarktlokationLF · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4
NB → LFZ
8Aufhebung der Zuordnung des LFZ
UTILMD 55038 Aufhebung einer zuk. Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 9Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 10Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
NB → MSB
11Beendigung der Zuordnung des MSB
UTILMD 55611 Beendigung der Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 12Aufbereitung und Übermittlung von Werten vom MSBLF · MSB · WiM Teil 2, Kapitel 2.5.5
NB → MSBZ
13Aufhebung der Zuordnung des MSBZ
UTILMD 55611 Beendigung der Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Ankündigung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 14Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehendLF · NB · GPKE Teil 4
ZielDie Zuordnung des Lieferanten zur Marktlokation oder Tranche ist beendet.
Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik
Fristen
ÜT
Im Beispiel: Mi., 14.10.
Spätester Eingang der Ankündigung beim Lieferanten.
Eingang · Schritt 1
05:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 05:00 Uhr
Spätester Eingang der Antwort des Lieferanten.
Frist · Schritt 2
06:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 06:00 Uhr
Ohne Antwort: Beendigung durch den Netzbetreiber, frühestens 05:00, spätestens 06:00 Uhr.
Frist · Schritt 3
07:00
Im Beispiel: Do., 15.10., 07:00 Uhr
Bei Stilllegung: Aufhebung beim künftigen Lieferanten und Beendigung beim Messstellenbetreiber.
Frist · Schritt 8 / 11 / 13
Zuordnungsende
Im Beispiel: Fr., 16.10., 00:00 Uhr
Die Zuordnung endet um 00:00 Uhr.
Stichtag
Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage, Grund Stilllegung: Das Zuordnungsende ist Freitag, 16.10.2026, 00:00 Uhr. Die Ankündigung muss spätestens am Mittwoch, 14.10., beim Lieferanten eingehen. Er antwortet bis Donnerstag, 15.10., 05:00 Uhr; sonst beendet der Netzbetreiber die Zuordnung zwischen 05:00 und 06:00 Uhr.
Schritte im Detail
Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.
1 Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF)
Der Netzbetreiber nennt Zuordnungsende und Grund. Bei Stilllegung nennt er auch den Zeitpunkt des Geräteausbaus.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach Vorliegen des Beendigungsgrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.
GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Unverzüglich nach Vorliegen des Beendigungsgrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsende.)Sonderfall: Bei deaktivierter Zuordnungsermächtigung gilt: spätestens am 1. Werktag nach der Deaktivierungsmeldung; endet die Ermächtigung erst später als in einem Monat, spätestens am 5. Werktag des Monats, in dem sie endet. GPKE Teil 2, S. 57 (Zitat: der 5. WT des Monats, in dem die Zuordnungsermächtigung endet.)
2 Antwort auf Ankündigung der Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
Lieferant (LF) → Netzbetreiber (NB) · ↩ Antwort in der Frist
Der Lieferant stimmt zu oder lehnt mit Grund ab. Bei Zustimmung beendet der Netzbetreiber die Zuordnung zum Zuordnungsende.
- Nachricht
- UTILMD 55008 Bestätigung Abmeldung · geprüft nach E_0609 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 34 (Zitat: Bestätigung Abmeldung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 188 (Zitat: Prüfidentifikator)
- UTILMD 55009 Ablehnung Abmeldung · geprüft nach E_0609 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 34 (Zitat: Ablehnung Abmeldung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 188 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 05:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 05:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
3 Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche aufgrund fehlender Antwort
Netzbetreiber (NB) → Lieferant (LF) · ⧗ Keine Antwort in der Frist
Antwortet der Lieferant nicht rechtzeitig, beendet der Netzbetreiber die Zuordnung trotzdem und wiederholt die Angaben aus Schritt 1.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich, jedoch frühester ÜZ ist 05:00 Uhr und spätester 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Unverzüglich, jedoch frühester ÜZ ist 05:00 Uhr und spätester 06:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
8 Aufhebung der Zuordnung des LFZ zur Marklokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → künftig zugeordneter Lieferant (LFZ)
Bei Stilllegung hebt der Netzbetreiber auch die künftige Zuordnung eines anderen Lieferanten auf.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 2, sofern es sich um eine Zustimmung handelt, bzw. nach dem ÜZ von Nr. 3, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
11 Beendigung der Zuordnung des MSB zur Marklokation bzw. Messlokation
Netzbetreiber (NB) → Messstellenbetreiber (MSB)
Bei Stilllegung beendet der Netzbetreiber auch die Zuordnung des Messstellenbetreibers und nennt Grund und Zuordnungsende.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 2, sofern es sich um eine Zustimmung handelt, bzw. nach dem ÜZ von Nr. 3, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Der NB beendet die Zuordnung des MSB zu der Marktlokation bzw. Messlokation unverzüglich zum Zuordnungsende.)
13 Aufhebung der Zuordnung des MSBZ zur Marktlokation bzw. Messlokation
Netzbetreiber (NB) → künftig zugeordneter Messstellenbetreiber (MSBZ)
Bei Stilllegung hebt der Netzbetreiber die künftige Zuordnung eines anderen Messstellenbetreibers auf.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 2, sofern es sich um eine Zustimmung handelt, bzw. nach dem ÜZ von Nr. 3, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 60 (Zitat: Der NB hebt die Zuordnung des MSBZ zu der Marktlokation bzw. Messlokation unverzüglich auf.)
Folgeprozesse (ref)
- 4
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der Lieferant erfährt, dass seine Netznutzung zum Zuordnungsende endet. GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Der NB teilt dem LF mit, dass die Netznutzung mit dem LF zu der verbrauchenden Marktlokation zum Zuordnungsende endet.)
- 5
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der Lieferant und gegebenenfalls der Übertragungsnetzbetreiber erfahren, dass die Bilanzierung endet; bei Stilllegung erfährt der ÜNB auch das. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Sofern es sich um eine Stilllegung handelt, teilt dies der NB dem ÜNB zudem mit.)
- 6
Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
Braucht die Marktlokation weiter Strom, ordnet der Netzbetreiber den Ersatz- oder Grundversorger zu. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: ref Beginn der Ersatz-/Grundversorgung)
- 7
Herstellung einer 100 % LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation · GPKE Teil 2, Kapitel 2.4
Gegenstück für erzeugende Marktlokationen. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: ref Herstellung einer 100% LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation)
- 9
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der künftige Lieferant erfährt, dass seine Netznutzung nicht stattfindet. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Der NB teilt dem LFZ mit, dass die Netznutzung mit dem LFZ zu der verbrauchenden Marktlokation nicht stattfinden wird.)
- 10
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der künftige Lieferant erfährt, dass seine Bilanzierung nicht stattfindet. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: Der NB teilt dem LFZ und ggf. dem ÜNB mit, dass die Bilanzierung mit dem LFZ zu der Marktlokation bzw. Tranche nicht stattfinden wird.)
- 12
Aufbereitung und Übermittlung von Werten vom MSB · WiM Teil 2, Kapitel 2.5.5
Der Messstellenbetreiber übermittelt die Werte bis zum Zuordnungsende nach WiM Teil 2. GPKE Teil 2, S. 59 (Zitat: ref Aufbereitung und Übermittlung von Werten vom MSB der Messlokation)
- 14
Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehend · GPKE Teil 4
Die Marktpartner der weiter aktiven Lokationen erfahren von der Änderung des Lokationsbündels. GPKE Teil 2, S. 60 (Zitat: Information über die Änderung des Lokationsbündels an die Marktpartner der weiterhin aktiven Lokationen.)
Rahmen des Use-Case
Auslöser
- Die Marktlokation wird stillgelegt. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Stilllegung einer Marktlokation)
- Die Zuordnungsermächtigung des Bilanzkreisverantwortlichen wurde deaktiviert, und kein anderer Bilanzkreis mit Ermächtigung schließt an. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Deaktivierung einer Zuordnungsermächtigung des BKV beim NB)
- Der Zeitreihentyp der Marktlokation hat sich geändert, und für den neuen Typ fehlt eine Zuordnungsermächtigung. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: Zeitreihentyp geändert, für den keine gültige Zuordnungsermächtigung vorhanden ist)
Vorbedingung
- Der Lieferant ist der Marktlokation zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Der LF ist der Marktlokation zugeordnet.)
Danach im Erfolgsfall
- Der Netzbetreiber versendet die Abrechnungsdaten zum Zuordnungsende. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: Der NB führt die Use-Cases „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ und „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.)
- Bei Stilllegung informiert der Netzbetreiber die Marktpartner der übrigen Lokationen über das geänderte Lokationsbündel. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: informiert der NB die Marktpartner der weiterhin aktiven Lokationen über die Änderung des Lokationsbündels)
Danach im Fehlerfall
- Der Lieferant bleibt zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 55 (Zitat: Der LF bleibt der Marktlokation bzw. Tranche zugeordnet.)
Typische Missverständnisse
- Der Lieferant kann das Ende nicht durch Schweigen verhindern. Ohne Antwort bis 05:00 Uhr beendet der Netzbetreiber die Zuordnung selbst. GPKE Teil 2, S. 58 (Zitat: Antwortet der LF in Prozessschritt 2 nicht fristgerecht)
- Die Schritte 8 bis 13 laufen nur bei einer Stilllegung. Bei fehlender Zuordnungsermächtigung bleiben Messstellenbetreiber und künftige Lieferanten unberührt. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: beendet der NB bei einer Stilllegung der Marktlokation die Zuordnung des MSB zur Marktlokation bzw. Messlokation.)
- Bei mehreren Tranchen läuft der Ablauf je Tranche einzeln. GPKE Teil 2, S. 54 (Zitat: Hierbei muss der Use-Case „Lieferende von NB an LF“ je Tranche separat durchgeführt werden.)
Weiterlesen
- Lieferbeginn und LieferendeWie der Beginn und das Ende einer Lieferanten-Zuordnung an der Marktlokation ablaufen, welche Zeitpunkte sich unterscheiden lassen und was das für die Systeme bedeutet.
- Beginn und Ende des Messstellenbetriebs verstehenWie Messstellenbetrieb beginnt, endet und bei einem Wechsel sauber übergeben wird.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus ZuordnungsprozesseBK6-22-024, neu verfügt, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 54, 55, 57, 58, 59, 60
- BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.0 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 34
- BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 2.2 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 188, 194
Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird automatisch im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.